Beim Startschuss zu Mei HART, bei der Bürgerversammlung am 22. Juni 2022 konnten Teilnehmer*innen mit Ihren Handies fragen stellen und diese auch nach Priorität reihen. Leider konnten wir bei weitem nicht alle innerhalb von einer Stunde beantworten, holen das aber gerne nach.

Lesen Sie Antworten zu allen über achtzig gestellten Fragen bei der Bürgerversammlung! (gereiht nach den meisten “likes”)

Wir werden diese Anpassung weiterhin bei Verbundlinie und Land Steiermark einfordern, eine Lösung ist aber nicht in Sicht. Wir fördern aber das Klimaticket als Alternative: Um 7 € die Woche ist es unschlagbar günstig.

Diese Forderung gibt es schon über viele Jahre und auch in naher Zukunft scheint es hier kein Weiterkommen zu geben (Zuständigkeit bei Verbundlinie und Land Steiermark). Mit dem Klimaticket wird das bestehende Zonen-System umgangen. Somit ist das vorrangige Ziel auf Gemeindeebene längerfristige Angebote (Halbjahreskarten, Klimatickets) statt Einzelfahrkarten zu fördern. Das steirische Klimaticket kostet Harter*innen z.B. nur 1 € pro Tag, also 7 € pro Woche. Es zahlt sich also schon ab einer Fahrt pro Woche nach Graz (10 € hin und retour) aus.

Ja, dieses wichtige Projekt ist der Gemeinde ein großes Anliegen! Ab Juli 2023 gibt es viele Verbesserungen.

Es wurde zusammen mit der Verbundlinie bereits ein umfangreiches, verbessertes Angebot geschnürt. Ab Juli 2023 starten die neuen Fahrpläne: 20-Minutentakt entlang der Pachern Hauptstraße nach Graz, eine neue Linie mit 60-Miuntentakt zwischen Bahnhof Hart bei Graz, Pachern und der Ragnitz (bis LKH), eine neue Pendler-Linie mit 30-Minutentakt zwischen Pachern, Raaba, Magna, Feldkirchen und Seiersberg und 5 zusätzliche Fahrten zwischen Rastbühelstraße und Lustbühel. Mit den ÖBB konnten bereits ab 2022 drei zusätzliche Züge vereinbart werden, welche mit dem Schichtbetrieb von Knapp abgestimmt sind.

Es gilt Vorteile und Nachteile abzuwägen, die Umsetzung der Ortsumfahrung ist aber unabhängig vom Autobahnanschluss essentiell.

Eine Autobahnanschluss bringt definitiv Vorteile (weniger Schwerverkehr zwischen Bahnhof und Ortszentrum, teilweise Verlagerung des Pendlerverkehrs auf die Autobahn, Ermöglichung eines überregionalen Wertstoffsammelzentrums in Raaba-Grambach) und Nachteile (höheres Verkehrsaufkommen auf Durchzugsstraßen wie z.B. Lindenstraße, Reintalstraße, Holzerhofstraße, Angermayerstraße, geringeres Potenzial für Umstieg auf Öffis und Rad aufgrund der Attraktivierung für den Kfz-Verkehrs, Flächenversiegelung). Diese sollen im Rahmen der Erstellung des Gesamtverkehrskonzepts evaluiert werden, um eine sachliche Entscheidungsgrundlage für das neue Örtliche Entwicklungskonzept zu bekommen.

Unabhängig vom Autobahnanschluss wird die Umsetzung der Ortsumfahrung forciert (inkl. Verlängerung bis zur Badstraße). Mit dieser wird das Ortszentrum entlastet und durch den Abtausch der Ortsumfahrung gegen die Landesstraße (L311) Spielräume für Baumpflanzungen und Geh- und Radwege entlang der Pachern Hauptstraße sowie neue Aufenthaltsflächen im Zentrum geschaffen. Darüber hinaus bekommt die Gemeinde dann auch mehr rechtliche Möglichkeiten für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen (Gemeindestraße).

Wann kommt die Abfahrt? Seit 2017 liegt das fertige Vorprojekt beim zuständigen Bundesministerium. Es gibt von Fr. BM Gewessler weiterhin weder Zu- noch Absage.

Autobahnprojekte liegen im Verantwortungsbereich des Bundes – konkret beim Bundesministerium für Klimaschutz und in der Vorbereitung und Durchführung bei der ASFINAG. Der Projektablauf sieht die Erstellung eines Vorprojekts vor, welches vom Bundesministerium nach Überprüfung der technischen Konzeptionierung und der Wirtschaftlichkeit genehmigt werden muss. Erst danach kann die ASFINAG mit der Erstellung des Einreichprojekts beginnen und den Genehmigungsprozess beschreiten. Abschließend erfolgt dann die Ausschreibung und Umsetzung. Ab der Genehmigung des Vorprojekts dauert es (in Abhängigkeit der Verfahrensdauer und Jahreszeit) ca. 2 bis 3 Jahre bis zur Fertigstellung.
Im August 2017 hat die ASFINAG das fertige Vorprojekt (inklusive der ausverhandelten Finanzierungsvereinbarung zwischen ASFINAG, Land Steiermark und der Fa. Knapp) beim Ministerium eingereicht. Seither liegt das Vorprojekt beim Ministerium, da dieses die Wirtschaftlichkeit des Projekt in Frage stellt und die Argumentation der ASFINAG zu deren Finanzierungsanteil nicht akzeptiert. Zuletzt wurde das Projekt mit dem politischen Wechsel grundsätzlich hinterfragt, jedoch gab es bisher weder eine Zu- noch eine Absage.
Im Rahmen des Gesamtverkehrskonzepts sollen die Auswirkungen eines Autobahnanschlusses evaluiert werden und bei der Entscheidung über die Umsetzung des Projektes berücksichtigt werden. Die Gemeinde wird mit dem neuen Gesamtverkehrskonzept und den Zielsetzungen des örtlichen Entwicklungskonzept direkt mit dem Ministerium in Gespräche gehen, die bisher nur zwischen Land und Bund geführt wurden.

Bekommen wir durch die Autobahnauffahrt nicht noch mehr Verkehr? Ja, wenn keine begleitenden Maßnahmen gesetzt werden.

Eine Zunahme des Autoverkehrs ist durch einen Autobahnanschlussstelle zu erwarten, wenn keine Änderung des Mobilitätsverhaltens durch Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs und der aktiven Mobilität erfolgt (positive Verlagerungseffekte). Die Auswirkung eines Autobahnanschlusses, die damit verbundenen Vor- und Nachteile und mögliche Gegenmaßnahmen werden im Rahmen des Gesamtverkehrskonzepts und der ÖEK-Revision evaluiert und sollen als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen mit dem Autobahnanschluss im Rahmen des Beteiligungsprozesses dienen.

Ja, wir arbeiten darauf hin, z.B. haben wir schon ein Biomasse-Heizwerk, eine Photovoltaik-Großanlage befindet sich im Genehmigungsprozess.

Ja, konkrete Ziele und Maßnahmen, wie die Umstellung auf eine erneuerbare Energieversorgung in Hart bei Graz gelingen kann, sollen im Sachbereichskonzept Energie (Energieraumplanung) festgelegt werden. Am wichtigsten sind dabei die Sektoren Wärme (ca. 50% des Endenergiebedarfs) und Verkehr (ca. 35%). Auf den Stromsektor entfallen aktuell nur ca. 15% des Endenergiebedarfs, er wird mit Wärmepumpen und Elektromobilität aber an Bedeutung gewinnen.
Das Biomasse-Heizwerk von Hart bei Graz versorgt das Fernwärmenetz im Gemeindegebiet ganzjährig mit 100% erneuerbarer Wärme. Darüber hinaus wird aktuell eine private PV-Anlage mit 3,2 Megawatt-peak geplant. Neben dem Austausch von Öl- und Gas-Kesseln können Privatpersonen auch mit den neu gesetzlich verankerten Energiegemeinschaften und dem Umstieg auf nachhaltige Mobilitätsformen selbst die Energiewende vorantreiben.

Aktuell ist der Bildungscampus ohne passendes Grundstück kein Thema mehr, obwohl wir weiterhin Wunschstandort für die Bildungsdirektion bleiben.

Einerseits konnte die erforderliche 2/3-Mehrheit für den Kauf und die Widmung eines Grundstücks dafür trotz der großen Zustimmung bei der Bürgerbefragung nicht erreicht werden. Andererseits hat die Bildungsdirektion Steiermark entschieden, die Entwicklung des tatsächlichen Bedarfs neu zu evaluieren und die Planungen zusätzlicher Bundesschulstandorte in Graz Umgebung vorrübergehend unterbrochen. Grundsätzlich ist Hart bei Graz noch immer ein attraktiver Wunschstandort für die Bildungsdirektion, wenn der Bedarf für Graz Umgebung bestätigt wird. Wenn die Gemeinde aber kein passendes Grundstück bereitstellen kann, wird die Bildungsdirektion auch Verhandlungen mit anderen Gemeinden führen.

Ja, es gibt ein gemeindeübergreifendes Radverkehrskonzept.

Ja, es gibt ein gemeindeübergreifendes Radverkehrskonzept mit den GU-Süd-Gemeinden mit Fokus auf Alltagswege (Beruf, Ausbildung, Wege des täglichen Bedarfs), welches mit dem Land Steiermark und der Stadt Graz abgestimmt ist. Dieses wird auch im Gesamtverkehrskonzept der Gemeinde berücksichtigt. Die Umsetzung des gesamten Konzepts wird etwa 10 Jahre dauern und die Bauabschnitte nach Wichtigkeit gereiht. Die meisten Hauptradrouten verlaufen entlang der Landesstraßen, für dessen Planung und Umsetzung das Land Steiermark zuständig ist. Konzept zum Download.

Ohne Änderungen rechnen wir mit noch mehr Fahrzeugen, unser Ziel ist aber der Ausbau von Mobilität für Fußgänger, Radfahrer, Öffis und Car-Sharing.

Rund die Hälfte des Kfz-Verkehrs in der Gemeinde ist hausgemacht, etwa ein Drittel wird durch die Betriebe verursacht und ca. 15% sind Durchgangsverkehr. Die Gemeinde hat sich zum Ziel gesetzt, die Anzahl der Fahrten mit dem Kfz bis 2035 zu halbieren (von ca. 65% auf ca. 35%), indem diese auf den öffentlichen Verkehr, das Radfahren und die Fußgänger verlagert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Angebote für aktive Mobilität und den öffentlichen Verkehr in den kommenden Jahren massiv ausgebaut (z.B. neues ÖV-Bündel ab 2023, etappenweise Umsetzung des Radverkehrskonzepts bis 2028). Aber auch das E-Car-Sharing soll schrittweise als Alternative zum eigenen PKW ausgebaut werden. (Abbildung: Modal-Shift IST und ZIEL aus SKE-Workshop-Präsentation)

Der Radweg ist bis zur Rupertistraße geplant und soll zwischen 2023 und 2028 realisiert werden.

Entlang der L311 Autaler Straße ist eine Hauptradroute als getrennter Geh- und Radweg vom Raaba Kreisverkehr bis zur L325 Rupertistraße geplant, welcher etappenweise zwischen 2023 und 2028 realisiert werden soll. Da der Großteil des Ortsteils Autal zur Gemeinde Laßnitzhöhe gehört, ist diese für eine Weiterführung der Hauptradroute entlang der L311 verantwortlich. Das Radfahrpotenzial ist auf dieser Strecke aufgrund der dünnen Besiedelung und der größeren Distanz zu Graz und den Gewerbegebieten in Graz Umgebung aber etwas geringer. Das Radverkehrskonzept zum Download.

Kurzfristig schwierig zu lösen, langfristig gibt es diese Möglichkeiten aber. Wir arbeiten daran!

Die aktuellen Gegebenheiten erschweren eine kurzfristige Verbesserung der Aufenthaltsqualität und die Realisierung der Zielsetzungen aus dem Beteiligungsprozess zur Neugestaltung des Ortszentrums (2017-2019).  Im Zuge einer langfristigen Nachverdichtung des Zentrums gibt es mit einer flächendeckenden Bebauungsplanpflicht im Ortszentrum (umfangreiche Mitgestaltungsmöglichkeiten für die Gemeinde) ein großes Potenzial für eine schrittweise Verbesserung der Aufenthaltsqualität und die Schaffung neuer Angebote im Zentrum. Im Herbst 2022 wird ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt, der auf den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses basiert und eine langfristige Vision zur Zentrumsentwicklung liefern soll. Mit dieser kann bei baulichen Veränderungen im Zentrum in Abhängigkeit der finanziellen Mittel und der Umsetzung der Ortsumfahrung eine zielgerichtete Attraktivierung des Zentrums erreicht werden. Die Zentrumsentwicklung und der städtebauliche Wettbewerb wird noch bei einer separaten Informationsveranstaltung sowie beim Ortsteilspaziergang und der Ortsteilkonferenz zum Ortsteil Pachern behandelt.

Das wird gerade untersucht, gestaltet sich aber als schwierig.

Im Rahmen der Umsetzung des Radverkehrskonzepts wird die Machbarkeit einer Geh- und Radwegverbindung entlang der Bahn zwischen Holzerhofstraße und Bahnkreuzung Lindenstraße untersucht. Aufgrund der Gelände- und Eigentumsverhältnisse wird die Realisierung aktuell als sehr aufwendig und kostenintensiv eingeschätzt. Eine Realisierung kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Vorentwurfsplanung diskutiert werden.

Der Radweg ist bis zur Rupertistraße geplant und soll zwischen 2023 und 2028 realisiert werden.

Die Hauptradroute entlander L311 Autaler Straße (von Raaba Kreisverkehr bis zur L325 Rupertistraße) wird in mehreren Etappen zwischen 2023 und 2028 realisiert. Diese soll als getrennter Geh- und Radweg mit einer Zielbreite von 3 Metern ausgeführt werden. Die Detailplanungen für den Abschnitt Raaba-Kreisverkehr bis Bahnkreuzung L311/Reinhard Machold-Straße sind weitestgehend abgeschlossen. Die Grundeinlösen sowie die straßenrechtliche Genehmigung sollen bis Ende 2022 bzw. Anfang 2023 erfolgen, die Fertigstellung ist für Ende 2023 avisiert. Der Bereich der geplanten Ortsumfahrung im Bereich der Eisenbahnkreuzung der L311 wird bis zu einer finalen Umsetzungntscheidung auf Landesebene ausgespart und mit einer Fahrradstraße über die Reinhard Machold-Straße (Umsetzung in Vorbereitung) umfahren. Eine Beauftragung der Detailplanungen für den Abschnitt Lindenstraße bis Badstraße Mitte 2023 wird zurzeit mit dem Land Steiermark verhandelt. Mit einer Realisierung ist nicht vor Ende 2025 zu rechnen. Die Planung und Errichtung des Abschnittes Badstraße bis Rupertistraße wird voraussichtlich im Zeitraum 2026 bis 2028 erfolgen. Das Radverkehrskonzept zum Download.

Ja, im Zuge von MeiHART dürfen Sie sich alles wünschen!

Ein neues Freibad oder ein Badeteich steht bei ganz vielen Gemeindebürger*innen ganz oben auf der Wunschliste, ist aber aus aktueller Sicht kurzfristig nicht finanzierbar. Darüber hinaus gibt es Pläne der Gemeinde Raaba-Grambach ein Freibad zu errichten. Grundsätzlich werden im Zuge von MeiHART sämtliche Wünsche und Ideen abgefragt. Ob und wie diese in den Fachplanungen berücksichtigt werden können, wird sich im Laufe des Prozesses zeigen (Abhängigkeit von Wirtschaftlichkeit/Zweckmäßigkeit/Sparsamkeit, Aufnahme als Entwicklungsziel, Priorisierung, potenzielle Standorte, etc.).

Ja, eine Fläche wurde bereits gewidmet! Unabhängig davon forcieren wir PV-Anlagen auf Dächern.

Ja, es wurde bereits eine Fläche für eine Photovoltaik-Großanlage (ca. 3 Hektar, 3,2 Megawatt-peak) im Gemeinderat gewidmet. Das Projekt eines privaten Eigentümers befindet sich noch im baurechtlichen Genehmigungsprozess. Über weitere Großprojekte (vor allem im Freiland) soll erst nach Vorliegen des landesweiten Sachprogramms Erneuerbare Energie (Finalisierung für 2022 angekündigt) entschieden werden, welches Potenzialflächen für solche regionalen “PV-Kraftwerke” definieren soll. Es wird auch überlegt, auf Basis des Landesprogramms, ein Gesamtkonzept für den PV-Ausbau in Hart bei Graz zu erarbeiten. Unabhängig davon soll die Nutzung von Dachflächen für PV-Anlagen forciert werden. Als Gemeinde versuchen wir hier als Vorbild im Sinne des Klimaschutzes und der Blackout-Prävention voranzugehen.

Ja, wir brauchen definitiv eine neue Volksschule. Ein geeignetes Grundstück dafür im Gemeindeeigentum ist jenes des Wirtschaftshofs.

Die Kombination von Volksschule und Bundesschulen in einem Bildungscampus auf der Janischwiese muss nach fehlender 2/3-Mehrheit im Gemeinderat und der temporären Aussetzung der Planungen für eine neue Bundesschule in Graz Umgebung durch die Bildungsdirektion verworfen werden. Eine Projektstudie zum Neubau der Volksschule eines erfahrenen Archtitekturbüros hat ergeben, dass eine 16-klassige Volksschule als Sanierung/Ausbau der bestehenden Volksschule nicht möglich ist und ein Abriss und Neubau am bestehenden Standort (zu kleines Grundstück) nur 4-geschossig (von der Bildungsdirektion werden 2-geschossige Bauten bevorzugt) und mit Abstrichen bei den Freiflächen möglich ist. Daher empfiehlt die Projektstudie (Siehe Gemeindezeitungsartikel Sommer 2022 S. 9) einen Neubau an einem neuen Standort. Am besten bietet sich dafür derzeit das Grundstück des Wirtschaftshofes an (im Gemeindeeigentum, städtebaulich attraktiver Standort). Mögliche Alternativgrundstücke im Zentrum werden aktuell evaluiert. Im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs für das Ortszentrum im Herbst 2022 sollen die Pläne für den Neubau der Volksschule konkretisiert werden.

Es wird ab Juli neue Busverbindungen geben, außerdem werden E-Bikes von der Gemeinde gefördert.

Das öffentliche Verkehrsangebot wird ausgebaut, der neue Fahrplan startet im Juli 2023 (siehe Frage 3). Das neue ÖV-Bündel sieht eine neue Verbindung zwischen Pachern und Ragnitz vor (60-Minuten-Takt), auch der Zubringerbus in der Rastbühelstraße wird von 3 auf 7 Kurspaare ausgebaut. Mit diesen Linien wird der innerörtliche öffentliche Verkehr stark verbessert. Die ÖV-Hauptachse entlang der Pachern-Hauptstraße bekommt einen 20-Minuten-Takt. Als Ergänzung dazu bietet sich die Verwendung eines E-Bikes an, um größere Distanzen und die Steigungen innerhalb des Gemeindegebiets zu bewältigen. Die Aufwertung des Radverkehrs wird im Radverkehrskonzept der Gemeinde verfolgt. E-Bikes werden aktuell von der Gemeinde mit 250 € gefördert.

Kurz: Weniger Verkehr auf der Straße durch mehr Räder und Öffis, Verlagerung des Pendlerverkehrs und Untersuchung von Unterführungen.

Im Zuge des in Arbeit befindlichen Gesamtverkehrskonzeptes wird gemeinsam mit den ÖBB die Auflassung bzw. Unterführung ausgewählter Bahnkreuzungen untersucht. Aus Landessicht ist eine Unterführung bei der Bahnkreuzung L311/Reinhard Machold-Straße aufgrund der negativen überregionalen Auswirkungen ausgeschlossen, eine Unterführung der L325 Rupertistraße grundsätzlich denkbar. Die Ergebnisse der Untersuchung und der Verhandlungen mit den ÖBB werden für Ende 2022 erwartet. Zusätzlich soll durch die Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs und der Radverkehrsinfrastruktur eine Verlagerung des Pendlerverkehrs erreicht werden – denn die Überlastungen zeigen sich vor allem zur Morgenspitze und teilweise auch am Nachmittag zu Dienstschluss, welche weitestgehend durch den Pendlerverkehr entstehen.

In den nächsten 8 bis 10 Jahren werden ca. 2 Mio € investiert, das ist in etwa gleich viel wie für die Sanierung der Straßen.

Insgesamt sollen für den Radverkehrsausbau laut Radverkehrskonzept in den nächsten 8-10 Jahren in Hart bei Graz ca. 2 Mio. € investiert werden (ca. 1,2 Mio. € Land Steiermark, ca. 800.000 € Gemeinde).
Aber auch die Gemeindestraßen haben einen großen Sanierungsbedarf (Instandsetzung), welcher laut ersten Schätzungen der Landesabteilung 7 (Ländlicher Wegebau) ebenfalls bei rund 2 Mio. € auf 8-10 Jahre liegt. Allerdings will die Gemeinde über die reine Sanierung hinausgehen und in Abhängigkeit des verfügbaren Straßenraumes zusätzlich auch Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr, Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und Baumpflanzungen mitumsetzen. Diese Begleitmaßnahmen erhöhen die Kosten aber massiv. Für die laufende Erhaltung der Straßen inkl. Gehsteige, Räumung, Beleuchtung etc. gibt die Gemeinde jährlich ca. 400.000 € bis 500.000 € aus.

Mit dieser Frage wollen wir uns im Rahmen des Beteiligungsprozess zur ÖEK-Revision auseinandersetzen.

Dazu ist auch ein Workshop mit den Harter Landwirt*innen geplant.

Ja

Vom Bahnhof zur Volksschule soll auf der Pachern-Hauptstraße (bzw. teilweise entlang der Reinhard Machold-Straße: “Fahrradstraße”) ein Geh- und Radweg enstehen. Details im Radverkehrskonzept.

Ab Juli 2023 sollen mehr als doppelt so viele Fahrten stattfinden.

Da die Rastbühelstraße nur sehr dünn besiedelt ist und das Fahrgastpotenzial somit sehr gering, ist eine hochwertige ÖV-Verbindung wirtschaftlich schwer darstellbar. Es wird mit dem neuen ÖV-Angebot ab Juli 2023 aber dennoch eine Verbesserung zum Status Quo geben: Statt bisher nur 3 wird es in Zukunft 7 Fahrten pro Tag in beide Richtungen geben (In der Früh, zu Mittag und am Nachmittag/Abend).

Das Altstoffsammelzentrum soll auch für Lassnitzhöhe mit Raaba-Grambach zusammengelegt werden. Die Ausstattung der Feuerwehren wird vom Landesfeuerwehrkommando koordiniert.

Feuerwehren kooperieren schon jetzt je nach Einsatz und erforderlichen Mannschaftsstärken, technischen Geräten oder Fahrzeugen gemeindeübergreifend. Durch die Neuerrichtung von Feuerwehr und Wirtschaftshof südlich des P&R Autals sollen ebenfalls Synergien genutzt werden.
Das Altstoffsammelzentrum von Hart, das auch heute schon von Lassnitzhöhe genutzt wird, soll in Zukunft aufgelassen werden, hier ist eine Kooperation mit Raaba-Grambach geplant (in einer weiteren Ausbaustufe soll dort nach den Plänen des Abfallwirtschaftsverbandes ein regionaler Ressourcenpark für Graz Süd-Ost entstehen). Allerdings erfordert das eine eigene Zufahrt im Bereich der Eisenbahnkreuzung L311/Reinhard Machold-Straße, welche in der aktuellen Situation aus Sicherheitsgründen nicht genehmigungsfähig ist. Die für die Zusammenlegung erforderliche Zufahrtssituation kann daher erst mit Fertigstellung der Ortsumfahrung gelöst werden.

Es gibt eine Zusage des Eigentümers, einen Wanderweg rund um das Schloss zu gestatten. Einer Durchwegung wird jedoch nicht zugestimmt.

Mit dem Eigentümerwechsel wurde das Areal eingezäunt, was die Situation für Spaziergänger massiv verschlechterte. Wir bemühen uns schon seit längerer Zeit um eine Lösung, sind hier aber vom neuen Grundstückseigentümer abhängig.

Es ist geplant, die Pachern Hptstr. im Zuge der Ortsumfahrung zu verkehrsberuhigen.

Mit der Umsetzung des getrennten Geh- und Radweges entlang der Pachern-Hauptstraße soll die Situation verbessert werden. Im Zuge der Realisierung der Ortsumfahrung soll die Pachern Hauptstraße zur Gemeindestraße und stark verkehrsberuhigt werden. [siehe Radverkehrskonzept zum Download]

Es gibt viele Möglichkeiten, sich im ÖEK einzubringen!

Die Einbindung in den Beteiligungsprozess zum Örtlichen Entwicklungskonzept ist vielfältig: Neben dem Fragebogen und der interaktiven Online-Karte kann man sich persönlich bei den Ortsteilspaziergängen, bei den Ortsteilkonferenzen und den beiden Gemeindekonferenzen einbringen. Bei einer ausreichenden Anzahl an Personen, wäre auch die Einrichtung eines Bürger*innenrates ein Ziel der Gemeinde, welcher auch über den Beteiligungsprozess hinaus die Gemeindeentwicklung begleitet und konkrete Projekte und Vorhaben vorbereitet und antreibt.

Ja, z.B. in der Ragnitz. Ein Gesamtkonzept soll hier Überblick verschaffen.

Grundsätzlich soll die Ladeinfrastruktur für E-Mobilität schrittweise ausgebaut werden, dazu wäre aber ein Gesamtkonzept zielführend. Dieses Thema wird voraussichtlich im Rahmen des Gesamtverkehrskonzepts behandelt und wird stark mit dem Ausbau des E-Car-Sharing-Systems REGIOtim verbunden sein.
Die Errichtung eines weiteren multimodalen Knotens mit E-Car-Sharing ist in den kommenden 1-2 Jahren in der Ragnitz (Dominikanerplatz) geplant, dort wird es dann auch öffentliche Lademöglichkeiten geben. Derzeit gibt es öffentliche Ladepunkte beim multimodalen Knoten RegioTIM/Sportzentrum sowie bei Harrys Home Hotel und der Raiffeisenbank.

Ja, in der Ragnitz, weitere Standorte werden evaluiert.

Ja, die Gemeinde will das E-Car-Sharing-Angebot REGIOtim schrittweise ausbauen. Der nächste multimodalen Knoten mit RegioTIM wird in der Ragnitz (Dominikanerplatz) errichtet. Weitere Standorte werden derzeit evaluiert und werden auch Teil des Gesamtkonzepts sein. Die kostenintensive Errichtung ist unter anderem im Zuge von größeren Neubauprojekten geplant, bei denen die Projektträger sich im Rahmen von Mobilitätsverträgen an den Investitionskosten beteiligen sollen.

Die Bausperre sagt aus, dass auf bestimmten Grundstücken im Zentrum für maximal 2 Jahre (bis 9.12.2022) nicht gebaut werden darf.

Eine Bausperre dient grundsätzlich dazu, im Zuge von Raumordnungsverfahren (z.B. Verordnung eines neuen Örtlichen Entwicklungskonzepts, Sachbereichskonzepts, Flächenwidmungsplans oder Bebauungsplans) Baubewilligungen zu verhindern, welche den Zielsetzungen des neu zu verordnenden Instruments widersprechen. Sie kann also nie als eigene Maßnahme, sondern immer nur als Hilfsmaßnahme in Verbindung mit einer Raumordnungsmaßnahme verhängt werden. Die Bausperre endet automatisch nach 2 Jahren oder mit Rechtskraft der zugehörigen Verordnung.
Die aktuelle Bausperre betrifft das Ortszentrum Pachern. (Gebietsabgrenzung: sämtliche als Bauland gewidmete Grundstücke südlich der Bahntrasse bis Hans Resel-Gasse/Reitstall Winterhof, bis südliche und südöstliche Gemeindegrenze. Dort dürfen keine neuen B(au)bewilligungen erteilt werden. Alle vor Beschluss der Bausperre bewilligten Bauvorhaben dürfen gebaut werden. Die Bausperre endet am 9.12.2022.

Ja, der Gemeinde ist eine flächendeckend nachhaltige Wärmeversorgung wichtig. Wir planen daher voraus.

Das Thema nachhaltige und energiesparende Wärmeversorgung im gesamten Gemeindegebiet wird im Sachbereichskonzept Energie behandelt, welches in einer ersten Version bereits 2021 beschlossen wurde. Im Sinne des Klimaschutzes ist dieses Thema ein ganz zentrales für die Gemeinde und hat auch großen Einfluss auf die Raumplanung und auf Bauvorhaben in der Gemeinde.
Da das sogenannte Allgemeine Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR) noch zahlreiche Lücken aus der Vergangenheit aufweist, ist das Bauamt noch damit beschäftigt, dieses zu vervollständigen, um einen flächendeckenden Überblick über die Heizsysteme in Hart bei Graz zu bekommen. Darauf aufbauend sollen dann für die gesamte Gemeinde Vorrangzonen für das jeweils geeignetste Heizsystem je Gebiet definiert werden. Im Rahmen von Raumordnungs- und Baubewilligungsverfahren können so erneuerbare Heizsysteme soweit gesetzlich zulässig vorgegeben werden.

Es ist ein Wohngebäude mit 8 Wohnungen geplant.

Das Grundstück wurde von den Kinderfreunden an einen privaten Eigentümer verkauft. Es handelt sich hier um ein Privatgrundstück, für das bereits vor vier Jahren ein Bauvorhaben mit acht Wohneinheiten eingereicht wurde, das in Kürze bewilligt werden soll.

Die Bahn ist an ihrem Kapazitätslimit, wird aber elektrifiziert, danach sind 2 S-Bahnen pro Stunde geplant (2027)

Zu den Stoßzeiten gibt es teilweise schon jetzt einen Halbstundentakt (vor allem Richtung Graz). Drei zusätzliche Halte konnten bereits 2022 erreicht werden wollen (in der Früh, zu Mittag und am Abend – abgestimmt auf den Schichtbetrieb bei Knapp). Von 2024 bis 2027 wird die bereits an ihren Kapazitätsgrenzen betriebene steirische Ostbahn elektrifiziert, wodurch zusätzliche Halte auch in Hart bei Graz ermöglicht werden sollen. Zukünftig sind ganztägig zwei S-Bahnen und ein Regionalexpress pro Stunde geplant, wobei nur die S-Bahnen in Hart bei Graz halten werden.

Es ist ein eigener Workshop mit Vertreter*innen von Harter Gewerbe- und Industriebetrieben geplant.

Gewerbe und Industrie sind über den Prozess informiert und haben sich teilweise schon eingebracht. Zusätzlich ist auch ein eigener Workshop mit Vertreter*innen von Harter Gewerbe- und Industriebetrieben geplant. Besonderer Fokus wird dabei auf das Gewerbegebiet Pachern gelegt.

Wir wollen uns die Situation im Rahmen des MeiHART Prozesses genauer ansehen. Machen Sie mit!

Aufgrund der geringen Siedlungsdichte hat die Rastbühelstraße eine geringere Priorität im Vergleich zu den Ortsteilen Pachern und Ragnitz. Die Eigentums- und die Geländeverhältnisse erschweren eine kurzfristige Realisierung zusätzlich. Dennoch ist die Gemeinde bemüht, die Situation für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen in der Rastbühelstraße zu verbessern und wird sich dieses Thema im Rahmen des Gesamtverkehrskonzepts und des Örtlichen Entwicklungskonzepts genau ansehen. Eine gute Möglichkeit, gemeinsam mit Betroffenen dieses Thema zu behandeln sind der Ortsteilspaziergang und die Ortsteilkonferenz für das Gebiet Brühlwald.

Möglichkeiten dafür werden im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs untersucht.

Durch eine weitere Nachverdichtung im Ortszentrum gibt es sicher ein großes Potenzial für zusätzliche Angebote in diesem Segment. Im Rahmen des im Herbst startenden städtebaulichen Wettbewerbs werden Ideen und Möglichkeiten für eine Neugestaltung des Zentrums erarbeitet, welche sich auch mit den angesprochenen Angeboten auseinandersetzen.

Das ist vom jeweiligen Projekt abhängig und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Im Rahmen des Gesamtverkehrskonzeptes soll gemeinsam mit der Bevölkerung auch eine Aufstellung an kleinräumigen Maßnahmen im Bereich Verkehr erarbeitet werden. Diese soll dann entsprechend der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten evaluiert, priorisiert und abschließend schrittweise umgesetzt werden. Grundsätzilch wird aber versucht, kleinere Maßnahmen im Rahmen der zahlreichen anstehenden Generalsanierungen von Straßenzügen umzusetzen, um Kosten zu sparen und einen “Fleckerlteppich” zu vermeiden.
Allerdings ist der Handlungsspielraum der Gemeinde gerade bei den Landesstraßen (wie der Pachern-Hauptstraße oder der Rupertistraße) oft gering, da die StVO Einschränkungen des Kfz-Verkehrs zugunsten anderer Verkehrsteilnehmer häufig kaum zulässt und die Bezirkshauptmannschaft die StVO ebenfalls oft sehr autofahrerfreundlich auslegt. Kurz: Auch die Gemeinde hätte gerne mehr Zebrastreifen, Fußgängerampeln, Geschwindigkeitsbeschränkungen, etc. wo es aus Sicht der Verkehrssicherheit Sinn macht oder die Lebensqualität verbessert, häufig scheitern wir aber an der StVO und den zuständigen Behörden.

Der Zuzug kann nicht verhindert, er kann jedoch gesteuert werden: Mit dem neuen Entwicklungskonzept Mei.Hart. Mach Mit!

Der Zuzug in die Städte und die Städtränder ist eine überregionale Entwicklung mit zahlreichen verschiedenen Ursachen, die wir nicht alle auf Gemeindeebene steuern können. Dazu zählen zum Beispiel Arbeitsplätze, (Aus)Bildungsangebote, Gesundheitsversorgung, kulturelle und Freizeitangebote. Wenn der Zuzug also schon nicht gestoppt werden kann, sollte dieser zumindest gebremst und gelenkt werden, damit die negativen Auswirkungen wie Verkehrszunahme, Bodenversiegelung, Infrastrukturkosten, etc. möglichst hintangehalten werden. Die Attraktivität von Hart bei Graz für Private und Projektentwickler und das bereits in der Vergangenheit gewidmete Bauland, schränken die Möglichkeiten der Gemeinde stark ein. Ist ein Grundstück einmal gewidmet, ist die Rückwidmung nur sehr schwer zu erreichen und meistens mit hohen Kosten für die Gemeinde (Entschädigungszahlungen) verbunden. Als Bauwerber hat man Rechtsanspruch auf die Widmung und Bauprojekte müssen von der Gemeinde bewilligt werden, sofern die Vorgaben des Baugesetzes eingehalten werden. Im Bereich der Raumordnung gibt es aber durchaus noch Möglichkeiten, den Zuzug und die Bautätigkeiten zu beschränken. Gerade deshalb sind die Bebauungsplanpflicht im Zentrum, das neue Örtliche Entwicklungskonzept und der neue Flächenwidmungsplan so wichtig.

Auch für Knapp gilt: Mehr nachhaltige Mobilität, weniger Autos.

Es benötigt in Hart bei Graz eine Verlagerung vom Kfz-Verkehr zum öffentlichen Verkehr, zum Rad fahren und zum zu Fuß gehen. Diese Zielsetzung muss auch die Firma Knapp verfolgen und das tut sie in der Zwischenzeit mit der Initiative “Knapp goes Green” auch. Es braucht aber noch ambitioniertere Ziele und Maßnahmen der Firma Knapp, welche in einem betrieblichen Mobilitätskonzept gemeinsam mit der Gemeinde erarbeitet werden sollen. Denn wir können den Gemeindebürger*innen nicht abverlangen, ihr Mobilitätsverhalten zu ändern und der Firma Knapp (mit fast so viele Mitarbeiter*innen wie Hart bei Graz Einwohner*innen hat) erlauben, weiterzumachen wie bisher. [Siehe Fragen Zuzug und Autobahnabfahrt weiter oben]

Gegenüber des Bahnhofes entsteht ein Parkhaus für 660 PKW.

Die KNAPP AG wächst weiter. Grundsätzlich sind Parkhäuser gegenüber freien Parkflächen zu begrüßen: So gibt es weniger Flächenverbrauch und Versiegelung. Mittelfristig gilt es aber, den Kfz-Verkehr, der durch die Mitarbeiter*innen der Firma Knapp verursacht wird, mit Hilfe eines klimafreundlichen betrieblichen Mobilitätskonzepts einzudämmen bzw. zu reduzieren. Sprich, das Flächenparken ist zu stoppen und die Gesamtanzahl an PKW-Stellplätzen durch Verlagerung auf klimafreundliche Verkehrsmittel zu limitieren/reduzieren.

im Frühjahr 2023

Im Frühjahr 2023 stellen wir die Entwürfe aller Fachplanungen und Konzepte in einer Abschlusskonferenz vor. Zuvor gibt es aber noch viele Möglichkeiten, sich einzubringen.

Ja, der Radweg soll bis zum P&R Autal gebaut werden.

Entlang der L311 Autaler Straße ist eine Hauptradroute als getrennter Geh- und Radweg vom Raaba Kreisverkehr bis zur L325 Rupertistraße/Bahnhof/P&R Autal geplant, welcher etappenweise zwischen 2023 und 2028 realisiert werden soll. Siehe Radverkehrskonzept.

Einfamilienhäuser im direkten Kerngebiet sind aus fachlicher Sicht nicht sinnvoll. Im ÖEK sollen aber Maßnahmen beschlossen werden um jungen Familien leistbaren Wohnraum zu ermöglichen.

Aus raumplanungsfachlicher und städtebaulicher Sicht sind Einfamilienhäuser im direkten Zentrumsgebiet bzw. Kerngebiet nicht sinnvoll. Auch ein reiner Fokus auf Wohnbau ist in Ortszentren nicht zielführend, hier ist eine gute Nutzungsdurchmischung von Wohnen, Arbeiten, Handel, Gastronomie und anderen sozialen, sportlichen und kulturellen Angeboten gefragt. Im Sinne des Flächenverbrauchs, der Versiegelung, des Energieverbrauchs und der Verkehrsbelastung ist das Modell Einfamilienhaus grundsätzlich zu hinterfragen. Es wird in gewissen Gebieten in Hart bei Graz nach wie vor die Möglichkeit geben, Einfamilienhäuser zu bauen. Da die Grundstückspreise in Ortszentren meist höher sind als in der Peripherie, ist prinzipiell zu hinterfragen, ob das Ortszentrum die richtige Lage für Einfamilienhäuser für Jungfamilien ist. Im Örtlichen Entwicklungskonzept sollten aber Maßnahmen getroffen werden, die jungen Erwachsenen und jungen Familien leistbaren Wohnraum ermöglichen, um in Hart bei Graz bleiben zu können. Aber auch für ältere Menschen sollte preiswerter und gut betreuter Wohnraum in Zentrumsnähe geschaffen werden, um die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben auch im hohen Alter zu ermöglichen.

Aus klimatechnischer Sicht eigentlich nicht mehr.

Verglichen mit einer Wohnung braucht es mehr Fläche, versiegelt mehr Boden, verbraucht mehr Energie, verursacht höhere Infrastrukturkosten (Verkehr, Straßen, Abwasseranschlüsse) und belastet damit das Klima übermäßig. Es wäre sicher gut, diese Debatte im Rahmen des Beteiligungsprozesses zu führen. Das Einfamilienhaus ist rein fachlich betrachtet wohl kein Zukunftskonzept, wenn gleich es immer auch Ausnahmen geben wird. Hinsichtlich Flächenverbrauch, Bodenversiegelung, Energieverbrauch, Verkehrserzeugung und Infrastrukturkosten der öffentlichen Hand (z.B. Wasser, Abwasser, Straßen) schneidet das Einfamilienhaus jedenfalls deutlich schlechter ab als verdichtete Bauformen. Und neben den leider in letzter Zeit vermehrt entstandenen kostenoptimierten Bauten ohne Qualitätsanspruch, können verdichtete Bauformen auch attraktiv gestaltet werden. Hier kann die Gemeinde mit Bebauungsplanzonierung und Baukulturbeirat Einfluss nehmen.

Wir rechnen mit bis zu 1000 neuen Einwohner*innen 2030, bis 2040 können bis zu 2000 neue Einwohner*innen hinzukommen.

Zuletzt lag der durchschnittlich Zuwachs bei 100 bis 120 Einwohnern pro Jahr. Wenn die Bautätigkeiten auf dem selben Niveau wie zuletzt bleiben, wären das bis 2030 800 bis 1.000 und bis 2040 1.600 bis 2.000 neue Einwohner*innen. Das stellt uns von der Kinderbetreuung über die Schule und den Verkehr bis zum Ausbau des Abwasserkanals vor viele Herausforderungen. Daher ist im Beteiligungsprozess auszuloten, welcher Zuzug für die Gemeinde verträglich und auch leistbar ist und wie der definierte Zielwert auch in der Praxis erreichbar ist.

Möglichkeiten werden evaluiert, rechtlich ist die Gemeinde aber sehr eingeschränkt.

Es sollten alle Möglichkeiten evaluiert werden, welche zu einer Reduktion der Zersiedelung, der Versiegelung und des Zuzugs führen – somit auch Baulandrückwidmungen. Allerdings sind die rechtlichen Möglichkeiten für Rückwidmungen meist sehr eingeschränkt und kostenintensiv, wenn damit Schadenersatzansprüche ausgelöst werden.

Ca. 90.000 € fallen für den rund einjährigen Beteiligungsprozess an.

Die Gesamtkosten der ÖEK-Revision mit Bürgerbeteiligung belaufen sich auf ca. 300.000 €. Davon entfallen ca. 210.000 € auf die Fachplanungen (Revision des Örtlichen Entwicklungskonzepts und des Flächenwidmungsplans, Räumliches Leitbild, Gesamtverkehrskonzept und Freiraumkonzept) und ca. 90.000 € auf den Beteiligungsprozess inkl. Kommunikationskonzept. Dabei ist zu bedenken, dass es sich um ein umfassendes Gemeindeentwicklungskonzept für die nächsten 15 Jahre (und teilweise darüber hinaus) handelt.

Diese Beschränkung kann nur die Verkehrsministerin erlassen.

Wir sind wegen des Lärmschutzes weiterhin in Kontakt mit der ASFINAG, die nach dem Ausbau der Lärmschutzwand derzeit neue Messungen durchführen, um den Lärm vor und nach dem Ausbau der Lärmschutzwand zu vergleichen. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen können nur auf Bundesebene (Bundesministerium für Klimaschutz) erlassen werden.

2023 mit der Abschlusskonferenz. Wir wollen Bürger*innen aber für eine langfristige und laufende Beteiligung an der Gemeindeentwicklung gewinnen.

Im Frühjahr 2023 stellen wir die Entwürfe aller Fachplanungen und Konzepte in einer Abschlusskonferenz vor. Zuvor gibt es aber noch viele Möglichkeiten, sich einzubringen. Auf Basis der Inputs und Fachplanungen wird im Anschluss an den Beteiligungsprozess die Verordnung zum Örtlichen Entwicklungskonzept erstellt und der Flächenwidmungsplan überarbeitet, was ca. ein weiteres Jahr in Anspruch nimmt. Abschließend erflogt der Genehmigungsprozess auf Gemeinde- und Landesebene (ca. 6 bis 12 Monate). Danach haben das Örtliche Entwicklungskonzept, der Flächenwidmungsplan und die Fachplanungen Verordnungsstatus und bilden die rechtlichen Rahmenbedingungen für zukünftige Bauvorhaben und Projekte in Hart bei Graz.
Darüber hinaus ist es aber auch unser Ziel, Bürger*innen langfristig für die Beteiligung an der Gemeindeentwicklung zu gewinnen (z.B. in Form eines Bürger*innenrats). Die gemeinsam definierten Zielsetzungen und damit verbundenen Gemeindeprojekte sollen je nach Priorität und finanziellen Möglichkeiten schrittweise umgesetzt und der aktuelle Status auf der Homepage und über die Gemeindezeitung laufend kommuniziert werden.

Diese Möglichkeit besteht mit und ohne Beteiligung.

Ja, grundsätzlich hat der Gemeinderat die alleinige Widmungshoheit und kann – wenn sachlich begründbar – ohne Mitwirkung der Grundeigentümer eine Änderung der Widmung oder der Bebauungsdichte beschließen. Die Grundeigentümer werden jedoch angehört. Etwaige Widmungsänderungen werden jedoch nur im übergeordneten Interesse und niemals auf Grund von Einzelinteressen beschlossen werden.

Einfamilienhäuser im direkten Kerngebiet sind aus fachlicher Sicht nicht sinnvoll. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses wird sich noch entscheiden, was im Kerngebiet ermöglicht werden soll.

Die Widmungskategorie “Kerngebiet” sieht grundsätzlich eine höhere Nutzungsvielfalt vor, welche nicht vorrangig Wohnzwecke umfasst, Wohbau aber auch zulässt. (siehe Steiermärkisches Raumordnungsgesetz §30 Abs. 1 Z. 3) Darüber hinaus ist zu hinterfragen, ob Einfamilienhäuser in Zentrumslage eine sinnvolle Ausnutzung von hochwertigen Flächen darstellen. [siehe Frage: nur noch Wohnbau oder auch Einfamilienhäuser] Was in Zukunft im Zentrum bzw. im Kerngebiet ermöglicht werden soll, wird sich im Rahmen des Beteiligungsprozesses entscheiden.

Eine neue Linie kommt im Juli 2023.

Dieses Anliegen wird mit der geplanten neuen Buslinie zwischen Pachern und Ragnitz mit Juli 2023 umgesetzt. Die neue Linie fährt vom Bahnhof Hart bei Graz ins Ortszentrum und über die Holzerhofstraße und die Rupertistraße zur Holding Graz Endstation Lustbühel P+R und weiter über die Karl Binder-Gasse, den Rothweg und die Ragnitzstraße bis zum LKH Graz.

Spätestens Ende 2022.

Die Bausperre im Ortszentrum läuft spätestens im Dezember 2022 automatisch aus, sofern der Gemeinderat diese nicht davor mit dem Beschluss der Bebauungsplanzonierung im Ortszentrum aufhebt.

Über das Sachbereichskonzept Energie.

Mit diesen Themen beschäftigt sich das sogenannte Sachbereichskonzept Energie (SKE), welches Energieaspekte in der Raumordnung behandelt. Das SKE ist als Detailkonzept des Örtlichen Entwicklungskonzepts in dieses integriert.

Nur bedingt und in zentralen Lagen. Details können in den Ortsteilspaziergängen besprochen werden.

Angebote entwickeln sich in der Regel dort, wo es auch eine hohe Nachfrage gibt. Das sind meist dichter besiedelte, gut aufgeschlossene Siedlungsräume (Siedlungsschwerpunkte) wie das Ortszentrum von Pachern (teilregionales Versorgungszentrum) und eventuell auch die Ragnitz. In den restlichen Gemeindegebieten/Straßenzügen ist eine Zentrumsbildung raumplanerisch nicht zielführend und fördert die Zersiedelung. Hier sind aber durchaus öffentliche Treffpunkte denkbar und ähnliches denkbar. Konkret soll diese Fragestellung auch in den Ortsteilspaziergängen und -konferenzen behandelt werden.

Es gibt für den Großraum Karten.

Eine umfassende und attraktive Radwegkarte ist uns aktuell nicht bekannt. Für den Großraum Graz gibt es eine Online-Karte bestehender Radwege, welche teilweise auch das Grazer Umland erfasst.

Das Radverkehrskonzept GU Süd kann auf Seiten des Landes Steiermark angesehen werden. Siehe Radverkehrskonzept.

Zur Orientierungshilfe/Navigation für Radfahrer*innen können wir die App Bike-Citizens empfehlen.

Ja! Das Steiermärkische Baugesetz (§80b) verpflichtet bereits zu Errichtung von PV- und Solaranlagen bei Neubauten. Als Aufstellungsort wird bei über 90% die Dachfläche gewählt.

Die Fragebogenaktion endete am Donnerstag, den 15. September 2022.

Danke für dieses Angebot, wir kommen auf Sie zu!

Auf Basis der Ergebnisse wird im Herbst 2022 ein städtebaulicher Architekturwettbewerb ausgeschrieben, welcher auch ins Örtliche Entwicklungskonzept einfließen wird.

Der Beteiligungsprozess zur Neugestaltung des Ortszentrum wurde von September 2017 bis Mai 2019 durchgeführt (Ideenbüro, zwei Ideenwerkstätten und eine abschließende Zukunftswerkstatt). Die Ergebnisse waren die Ausgangsbasis für die Ausschreibung eines städtebaulichen Architekturwettbewerbs, welcher im Herbst 2022 durchgeführt wird. Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur ÖEK-Revision präsentiert und diskutiert und fließen am Ende in das Örtliche Entwicklungskonzept ein.

Die Öffnungszeiten wurden inzwischen leicht angepasst. Je nach Bedarf und Möglichkeit erweitern wir auch das Angebot.

Die Gemeinde versucht stets die Interessen aller Bürger*innen bzw. das Allgemeininteresse zu vertreten. Für einzelne Partikularinteressen gibt es jeweils Interessensvertreter. Die größten für Autofahrer sind der ÖAMTC und der ARBÖ.

Die Straßen werden laufend im Rahmen der budgetären Möglichkeiten saniert. Bei Gefahr im Verzug werden kleinräumige Instandsetzungen durchgeführt.

Die Reihung wurde in Zusammenarbeit mit dem Land Steiermark nach Zustand und Verkehrspriorität durchgeführt. Um alle Straßen zu sanieren, benötigt es mehrere Jahre. Die letzten Sanierungen waren in der Reinhard Machold-Straße, der Lindenstraße, der Reintalstraße und der Badstraße. Derzeit wird gerade in der Dominikanergasse saniert. Je nach Investitionsbedarf und Budgetverfügbarkeit versucht die Gemeinde 1 bis 2 Straßen pro Jahr zu sanieren.

Für die unterschiedlichen Projekte der Gemeinde gilt: Sie werden je nach Dringlichkeit, den Projektkosten, der frei verfügbaren Budgetmittel, der Fördermittel, des Fremdfinanzierungsbedarfs und der Zusage von Bedarfszuweisungsmittel des Landes priorisiert.

Sofern hier die geplanten Gemeindeprojekte aus der Präsentation der Bürgerversammlung gemeint sind:
Diese werden im Rahmen der Budgeterstellung entsprechend der Wichtigkeit, der Dringlichkeit, der Projektkosten, der frei verfügbaren Budgetmittel, der verfügbaren Fördermittel (zuletzt z.B. Kommunales Investitionsprogramm), des Fremdfinanzierungsbedarfs und der Zusage von Bedarfszuweisungsmittel des Landes priorisiert. Aufgrund des umfassenden Sanierungsbedarfs bei Kanal und Straßen (Gesamtinvestitionsbedarf von ca. 8 Mio. €) wird versucht, die Sanierung über ein mehrjähriges Bauprogramm aus dem laufenden Budget abzuwickeln. Beim Kanal erfolgt dies über die gesetzlich zweckgebundenen jährlichen Überschüsse aus dem Kanalbetrieb. Die Straßensanierung wie auch die Spielplatzerweiterung oder die LED-Umstellung in mehreren Gemeindegebäuden kann über das Kommunale Investitionsprogramm 2020 gefördert werden, dazu ist aber ein Förderantrag sowie der Projektbeginn bis 31.12.2022 erforderlich (ursprünglich 31.12.2021), weshalb diese Projekte vorgezogen wurden. Die ÖEK-Revision (hat alle 10 Jahre zu erfolgen, das letzte ÖEK stammt aus 2012) und der städtebauliche Wettbewerb für das Ortszentrum sind strategisch wichtige und dringliche Planungsprojekte, welche die Rahmenbedingungen für die zukünftige Gemeinde- und Zentrumsentwicklung und damit verbundene Investitionsprojekte bilden. Die Ausschreibungsintervalle für den öffentlichen Verkehr werden vom Land Steiermark vorgegeben, der erforderliche Finanzierungsanteil der Gemeinde (ca. 400.000 € pro Jahr auf 10 Jahre) ist erst seit 10 Monaten bekannt und fiel um einiges höher aus, als erwartet. Mit dem einstimmigen Bekenntnis des Gemeinderats zum ÖV-Ausbau hat sich auch der jährliche Investitionsspielraum drastisch reduziert. Anschaffungen rund um die Blackout-Prävention verursachten bisher eher geringe Kosten unter 50.000 € und wurden zuletzt laufend im Rahmen des vorgesehenen Budgets durchgeführt. Die Investitionskosten für den Gemeindeanteil zur Realisieung der Ortsumfahrung ist vorzuhalten, bis die Zusage des Landes erfolgt, um eine rasche Realisierung dieses wichtigen und dringenden Projekts zu ermöglichen. Der Rückbau der Landesstraße soll in einer ersten Stufe möglichst wirksam und kostengünstig realisiert werden, eine qualitätsvolle Umgestaltung wird voraussichtlich im Zuge der Ortszentrumsentwicklung und der Umsetzung des Radverkehrskonzepts erfolgen. Die aktuelle Finanzierungsvereinbarung sieht keine finanzielle Beteiligung der Gemeinde vor. Der Breitbandausbau wird weitestgehend von der A1 und aus den Anschlussbeiträgen finanziert, auch der Umsetzungszeitplan wird weitestgehend von der A1 vorgegeben. Die Verlegung des Altstoffsammelzentrums nach Raaba-Grambach wird erst mit der Realisierung der Ortsumfahrung möglich und ist bisher noch nicht budgetiert. Die Größte Herausforderung
liegt in der Finanzierung der drei geplanten neuen Gemeindegebäude Volksschule (ca. 17 Mio.€), Feuerwehr (ca. 2 bis 3 Mio.€) und Bauhof (ca. 2 bis 3 Mio.€), welche in enger Abstimmung mit dem Land Steiermark erfolgen muss. Die Reihung der Umsetzung ist stark von der Genehmigung von Krediten und Bedarfszuweisungsmitteln sowie der Standortwahl/Grundstücksverfügbarkeit für die neue Volksschule abhängig. Aktuell sind alle 3 Projekte für 2025 budgetiert.

Wenn es Bedarf dafür gibt: Ja.

Der Bedarf, mögliche Standorte und die Realisierbarkeit einer solchen Begegnungsstätte soll im Rahmen des Ortsteilspaziergangs und der Ortsteilkonferenz für die Ragnitz behandelt werden. Grundsätzlich stehen wir einer solchen Idee positiv gegenüber.

Die Gemeinde hatte Schrankenanlagen bei der Autaler Kirche und der Holzerhofstraße bereits budgetiert und geplant. Leider wurde uns die Umsetzung durch das Eisenbahnrecht bescheidmäßig untersagt.

Die Gemeinde hatte vor ca. vier Jahren bereits Schrankenanlagen für die Holzerhofstraße und bei der Autaler Kirche bei den ÖBB beantragt und budgetiert. Leider wurde uns die Umsetzung dieser Schrankenanlagen durch das Eisenbahnrecht bescheidmäßig untersagt. Aktuell werden gemeinsam mit den ÖBB Möglichkeiten zur Auflassung ausgewählter Eisenbahnkreuzungen bzw. die Errichtung von Unterführungen überprüft.

Nach den derzeitigen Regeln (Landesstraße) leider nicht.

Die Voraussetzungen für die Errichtung eines Zebrastreifens (speziell auf Landesstraßen) sind sehr umfassend und werden genau geprüft. Aktuell wird die Grundbedingung “Querung von 25 Personen in der Spitzenstunde” in diesem Bereich nicht erreicht. Auch im Bereich Erlenweg kämpfen wir schon jahrelang erfolglos für einen Zebrastreifen oder eine Druckknopfampel.

Das Land Steiermark fördert, überprüft und genehmigt die Verordnungen abschließend.

Nein, das Land Steiermark fördert den Beteiligungsprozess lediglich, als Vorzeigeprojekt wird er aber von vielen Institutionen des Landes intensiv verfolgt. Die Landesabteilungen überprüfen am Ende des Prozesses die hervorgehenden Verordnungen und die Landesregierung muss die Verordnungen abschließend genehmigen.

Für die Lindenstraße ist für die nächsten 10 Jahre keine Buslinie vorgesehen. (zu dünn besiedelt, die nächsten Haltestellen sind nur mehrere 100 Meter entfernt)

Die Lindenstraße hat eine Gesamtlänge von ca. 1.600 Metern und hat an jedem Ende eine ÖV-Haltestelle (Pachernweg, Linie 68 und Lindenstraße, Linien 430, 440 und 75U). Abgesehen vom Ringsteinerweg, dem Schlosshang und dem Föhrengrund ist die Lindenstraße eher dünn besiedelt. Die Distanz zur ÖV-Haltestelle Lindenstraße beträgt vom Schlosshang ca. 600 bis 800 Meter, vom Ringsteinerweg ca. 400 bis 800 Meter und vom Föhrengrund ca. 200 bis 300 Meter und ist damit durchaus zu Fuß oder mit dem (E-)Fahrrad zumutbar. Wir bitten um Verständnis, das es weder zweckmäßig noch wirtschaftlich ist, in einer zersiedelten Gemeinde wie Hart bei Graz im gesamten Gemeindegebiet ein wohnortnahes öffentliches Verkehrsangebot zu schaffen.

Nachdem die Ziele des ÖEK festgelegt sind, wird der Flächenwidmungsplan ca. ab Mitte 2023 überarbeitet.

Der Flächenwidmungsplan soll erst bearbeitet werden, wenn die Zielsetzungen und Maßnahmen des Örtlichen Entwicklungskonzepts im Rahmen des Beteiligungsprozesses festgelegt sind (ca. ab Mitte 2023). Somit können Entscheidungen betreffend den Flächenwidmungsplan klar an den gemeinsam erarbeiteten Zielsetzungen und Maßnahmen des rechtlich übergeordneten Örtlichen Entwicklungskonzept ausgerichtet werden.

Leider ist von der ÖBB derzeit kein barrierefreier Übergang geplant.

Die Bauwerke stehen im Eigentum der ÖBB. Die ÖBB hat keinen Lift geplant. Es befinden sich jedoch zwei Behindertenstellplätze in der Reinhard Machold-Straße (bei den Radabstellanlagen beim Bahnhof), die einen barrierefreien Zugang zum Bahnhof gewährleisten. Es ist uns bewusst, dass dies für Kinderwägen leider keine Lösung darstellt und können nur versuchen, dieses Anliegen an die ÖBB herantragen.

Das kommt ganz auf die einzelne Anregung an.

Die grundsätzliche Realisierbarkeit soll weitestgehend im Rahmen des Beteiligungsprozess und der Fachplanungen evaluiert und priorisiert werden. Wir werden versuchen, alle realisierbaren Anregungen zu dokumentieren und in Abhängigkeit der personellen und finanziellen Ressourcen schrittweise umzusetzen.

Für die Reintalstraße ist für die nächsten 10 Jahre keine Buslinie vorgesehen. (zu dünn besiedelt, die nächsten Haltestellen sind maximal 1.000 Meter entfernt)

Die Reintalstraße hat eine Gesamtlänge von ca. 2.300 Metern und hat künftig an jedem Ende eine ÖV-Haltestelle (Kreuzung Reintalstraße/Rupertistraße, voraussichtlich Linie 425 (NEU) und Lindenstraße, Linien 430, 440 und 75U). Abgesehen von der Fasangasse ist die Reintalstraße eher dünn besiedelt. Die Distanz zur ÖV-Haltestelle Lindenstraße beträgt vom Siedlungsgebiet Fasangasse ca. 700 bis 1.000 Meter und ist damit durchaus zu Fuß oder mit dem (E-)Fahrrad zumutbar. Eine ähnliche Distanz hat der nördliche Teil bis zur Haltestelle in der Rupertistraße. Wir bitten um Verständnis, das es weder zweckmäßig noch wirtschaftlich ist, in einer zersiedelten Gemeinde wie Hart bei Graz im gesamten Gemeindegebiet ein wohnortnahes öffentliches Verkehrsangebot zu schaffen.

Die Straßensanierungen werden nach Zustand und Verkehrspriorität der entsprechenden Straßen gereiht.

Die Reihung wurde durch das Land Steiermark durchgeführt. Um alle Straßen zu sanieren, bedarf es mehrerer Jahre. Die letzten Sanierungen waren in der Reinhard Machold-Straße, der Lindenstraße, der Reintalstraße und der Badstraße. Derzeit wird gerade in der Dominikanergasse saniert.

Das finden wir auch!

Deswegen sind wir gespannt, welche Lösungen der Architekturwettbewerb für das Ortszentrum vorschlägt.

Sofern es zu keinen Verschiebungen kommt (z.B. durch Corona!) endet der Bürgerbeteiligungsprozess im Frühjahr 2023.

Der Bürgerbeteiligungsprozess dauert bis Frühjahr 2023, die Revision des ÖEK und des Flächenwidmungsplanes ist bis 2024 geplant, der Beschluss durch den Gemeinderat kann voraussichtlich 2024/25 erfolgen.

Diese Frage hat zwar nichts mit dem Beteiligungsprozess oder der ÖEK-Revision zu tun, wir leiten das Anliegen aber gerne an den zuständigen Ausschuss weiter.

Fragen sind auch telefonisch, schriftlich oder mündlich zu den Öffnungszeiten im Bürgerservice möglich.

Während der Bürgerversammlung war es möglich, Fragen mit dem Handy, schriftlich mit einer Karte oder mündlich durch aufzeigen zu stellen. Haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns eine E-Mail an mei@hartbeigraz.at oder rufen sie im Bürgerservice an.

Die Errichtung von Wohnstraßen liegt nicht im Entscheidungsbereich der Gemeinde.

Die Vorgaben für die Verordnung von Wohnstraßen liegt nicht im Entscheidungsbereich der Gemeinde, welche sich an die StVO halten muss. Die Gemeinde kann bei der Evaluierung der rechtlichen Realisierbarkeit einer Wohnstraßen lediglich unterstüzen.

Sobald alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Ausbau des Spar-Marktes zu einem Eurospar steht indirekt im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Ortszentrums und wird von der Gemeinde grundsätzlich befürwortet. Sobald alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Bewilligung erteilt werden.